Rechtsprechung
BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG - Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang
- openjur.de
Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG; TV "Stückbezogene Zulagen"; Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang
- Bundesarbeitsgericht
Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG - TV "Stückbezogene Zulagen" - Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 1 TVG
Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG - TV "Stückbezogene Zulagen" - Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang; Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG; Unwirksamkeit einer Gegenrechnung in Arbeitszeit; Tarifauslegung
- rewis.io
Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG - TV "Stückbezogene Zulagen" - Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung; Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang; Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG; Unwirksamkeit einer Gegenrechnung in Arbeitszeit
- rechtsportal.de
Tarifauslegung; Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang; Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG; Unwirksamkeit einer Gegenrechnung in Arbeitszeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG - Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den Tarifvorrang
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 09.09.2009 - 2 Ca 537/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2010 - 15 Sa 2334/09
- BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09
Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift
Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10
Der Kläger hat nach rechtlichem Hinweis in der Revision sein Leistungsbegehren auf die Gutschrift von Arbeitszeit in einer bestimmten Spalte des fortgeführten Arbeitszeitkontos konkretisiert (vgl. dazu BAG 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 3) . - BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10
Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240). - BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 314/10
Tarifvorrang - Betriebsvereinbarung über Auszahlung der Beträge aus dem …
Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG 16. August 2011 - 1 AZR 314/10 - Rn. 15) .
- BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 52/02
Tarifvorbehalt
Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10
Die Zulassung einer solchen Betriebsvereinbarung muss zwar nicht wörtlich erfolgen, aber im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 52/02 - zu B II 1 c der Gründe mwN, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 6) . - LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2010 - 15 Sa 2334/09
Zur Gegenrechnung in einem Arbeitszeitkonto bei Zahlung einer Zulage für die …
Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2010 - 15 Sa 2334/09 - aufgehoben. - ArbG Cottbus, 09.09.2009 - 2 Ca 537/09
Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 9. September 2009 - 2 Ca 537/09 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers in der Spalte "Saldo", Zeile "Gesamtsumme" eine Zeitgutschrift in Höhe von 11 Stunden und 35 Minuten vorzunehmen.
- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende …
Die Zulassung muss im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (st. Rspr., vgl. zB BAG 17. Januar 2012 - 1 AZR 482/10 - Rn. 27; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 52/02 - zu B II 1 c der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 1 a cc der Gründe, BAGE 103, 187) . - BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16
Betriebsvereinbarung - Tarifsperre
Für eine Erstreckung dieser Öffnungsklausel auf "(alte) Tarifregelungen", deren Gegenstände auch in anderen Tarifverträgen vereinbart sind, fehlt es an den erforderlichen deutlichen Anhaltspunkten (vgl. dazu BAG 17. Januar 2012 - 1 AZR 482/10 - Rn. 27 mwN) . - BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22
Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt
(bbbb) § 3 Abschnitt III Abs. 4 BuRa-ZugTV AGV MOVE/GDL lässt sich nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit entnehmen, der Abschluss ergänzender oder ändernder Betriebsvereinbarungen sei zulässig (zu diesem Erfordernis BAG 17. Januar 2012 - 1 AZR 482/10 - Rn. 27) . - VG Aachen, 12.03.2015 - 1 K 425/13
Abzug; Arbeietszeit; Beamte; Betriebsvereinbarung; DHL; Dienstzeit; Infopost; …
Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17. Januar 2012 (1 AZR 482/10) festgestellt hatte, dass der Stücklohn für die Zustellung der "Infopost schwer" eine Zulage darstelle, die zusätzlich zum monatlichen Grundgehalt gezahlt werde, und die in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Gegenrechnung von wöchentlicher Arbeitszeit gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam sei, beantragte der Kläger mit Schreiben vom 24. Mai 2012 die Rückbuchung der nach vorgenannter Rechtsprechung auf seinem Arbeitszeitkonto zu Unrecht abgezogenen Arbeitszeit.Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2012 - 1 AZR 482/10 -, AP Nr. 26 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt, juris, ergibt die Auslegung des einschlägigen Tarifvertrages über Stückbezogene Zulagen für die Zustellung von "Infopost schwer", dass der Stücklohn für die Zustellung solcher Sendungen (nunmehr DHL-Infopost) eine Zulage darstellt, die zusätzlich zum monatlichen Grundentgelt zu zahlen ist, und dass eine abweichende Betriebsvereinbarung über die Gegenrechnung von Arbeitszeit unzulässig ist.